Verhältnis zwischen Österreich und Italien
· K · BGBl. Nr. 289/1921 · in Kraft seit 1921-01-15
19/01 Staatsverträge von St. Germain und Wien · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung listet alte Habsburger-Verträge mit Italien aus den Jahren 1871 bis 1877 auf, die 1920 für die Republik Österreich fortgeführt werden sollten. Sie behandeln Gefangenenüberstellung, Strafurteilsmitteilung, Urkundenbeglaubigung und Konsularrechte – alles Bereiche, die heute vollständig durch EU-Recht, das Schengen-System und moderne Abkommen abgedeckt sind. Die Dokumente haben seit Jahrzehnten keine eigenständige Wirkung mehr.
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Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Verhältnis zwischen Österreich und Italien BGBl. Nr. 289/1921 15.01.1921 Kundmachung des Bundeskanzleramtes im Einvernehmen mit den Bundesministerien für Äußeres und für Justiz und den übrigen beteiligten Bundesministerien vom 20. April 1921, betreffend die Geltung gewisser zwischen dem Kaisertum Österreich oder der österreichisch-ungarischen Monarchie und dem Königreiche Italien abgeschlossenen Staatsverträge für das Verhältnis zwischen der Republik Österreich und dem Königreiche Italien. StF: BGBl. Nr. 289/1921
Art. 1 ↗ RIS
Die königlich italienische Regierung hat auf Grund des Artikels 241, Absatz 1, des Staatsvertrages von St. Germain mitgeteilt, daß sie gegenüber der Republik Österreich folgende von dem Kaisertum Österreich oder der österreichisch-ungarischen Monarchie mit dem Königreiche Italien abgeschlossenen Staatsverträge anzuwenden wünscht: 1. Erklärung der österreichisch-ungarischen Regierung an die italienische Regierung vom 28. März 1871 über die kostenlose Beförderung der Schüblinge bis zur Grenze; italienische Gegenerklärung vom 5. April 1871 (Erlaß des Ministeriums des Innern an alle Landeschefs vom 23. Mai 1871, Z 6095). 2. Note der österreichisch-ungarischen Regierung vom 6. März 1872 an die italienische Regierung über die gegenseitige Mitteilung strafgerichtlicher Entscheidungen; entsprechende italienische Note vom 4. April 1872. 3. Österreichisch-ungarische Ministerialerklärung vom 7. Februar 1874 an die italienische Regierung über die Beglaubigung von Urkunden; italienische Gegenerklärung vom 21. März 1874. 4. Österreichisch-ungarische Ministerialerklärung vom 2. August 1874 an die italienische Regierung, betreffend die gegenseitige Übernahme der heimatlos gewordenen früheren Staat
KI-Analyse · 2026-07-28 · 2 §§ im Datensatz