Deregulierung, aber richtig

← Alle Gesetze

Einzelverträge mit Belgien

· K · BGBl. Nr. 244/1921 · in Kraft seit 1920-12-04

19/01 Staatsverträge von St. Germain und Wien · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung von 1921 ist eine historische Mitteilung über belgische Erklärungen nach Art. 241 des Staatsvertrags von Saint-Germain. Der Inhalt beschränkt sich auf die Bekanntgabe, welche alten Einzelverträge Belgien fortführen wollte – ein reiner Registereintrag ohne operative Wirkung. Alle relevanten Rechtsbereiche sind durch EU-Recht vollständig überholt.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Einzelverträge mit Belgien BGBl. Nr. 244/1921 04.12.1920 Kundmachung des Bundeskanzleramtes im Einvernehmen mit den Bundesministerien für Äußeres, für Inneres und Unterricht und für Justiz vom 23. März 1921, betreffend die Geltung gewisser Einzelverträge mit Belgien. StF: BGBl. Nr. 244/1921

Art. 1 ↗ RIS

Die königlich belgische Regierung hat gemäß Artikel 241, Absatz 1, des Staatsvertrages von St. Germain mitgeteilt, daß sie Diese Vertragsverhältnisse sind am 4. Dezember 1920 in Kraft getreten.

KI-Analyse · 2026-07-15 · 2 §§ im Datensatz