Verhältnis zwischen Österreich und Frankreich
· K · BGBl. Nr. 138/1921 · in Kraft seit 1920-10-18
19/01 Staatsverträge von St. Germain und Wien · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung von 1921 ist eine reine historische Mitteilung: Sie informierte darüber, welche vorkriegszeitlichen Habsburger-Verträge Frankreich gemäß Art. 241 des Staatsvertrags von Saint-Germain auch mit der Republik Österreich aufrechterhalten wollte. Inhaltlich eigene Regelungen enthält das Dokument nicht. Die genannten Vertragsbeziehungen sind längst durch modernes EU-Recht und aktuelle bilaterale Abkommen abgelöst.
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Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Verhältnis zwischen Österreich und Frankreich BGBl. Nr. 138/1921 18.10.1920 Kundmachung des Bundeskanzleramtes im Einvernehmen mit den Bundesministerien für Äußeres, für Inneres und Unterricht und für Justiz vom 5. März 1921, betreffend die Geltung gewisser zwischen dem Kaisertum Österreich oder der österreichisch-ungarischen Monarchie und Frankreich abgeschlossenen Staatsverträge für das Verhältnis zwischen der Republik Österreich und der französischen Republik. StF: BGBl. Nr. 138/1921
Art. 1 ↗ RIS
Die Regierung der französischen Republik hat auf Grund des Artikels 241, Absatz 1, des Staatsvertrages von St. Germain mitgeteilt, daß sie gegenüber der Republik Österreich folgende von dem Kaisertum Österreich oder der österreichisch-ungarischen Monarchie mit Frankreich abgeschlossen Staatsverträge anzuwenden wünscht: Die vorstehenden Vertragsverhältnisse sind auf Grund des Artikels 241, Absatz 2, des Staatsvertrages von St. Germain im Verhältnisse zwischen der Republik Österreich und der französischen Republik am 18. Oktober 1920 in Kraft getreten.
KI-Analyse · 2026-07-15 · 2 §§ im Datensatz