Ermächtigung der Bundesregierung und Bundesminister zum Abschluß von Staatsverträgen
· Entschl. d. BPräs. · BGBl. Nr. 49/1921 · in Kraft seit 1921-01-12
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) · Gesamte Fassung im RIS ↗
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