Deregulierung, aber richtig

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Staatsvertrag von St. Germain

· Vertrag – Multilateral · StGBl. Nr. 303/1920 · in Kraft seit 1920-07-16

19/01 Staatsverträge von St. Germain und Wien · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Der Staatsvertrag von Saint-Germain-en-Laye von 1919 ist das voelkerrechtliche Gruendungsdokument der Republik Oesterreich: Er legt die Staatsgrenzen fest, regelt Minderheitenrechte und schafft die voelkerrechtliche Grundlage fuer die oesterreichische Souveraenitaet. Wesentliche Teile gelten als Verfassungsrecht und sind untrennbar mit dem Bestand des oesterreichischen Staatswesens verbunden. Eine Aufhebung oder Kuendigung ist voelkerrechtlich nicht moeglich und wuerde Oesterreichs Rechtsstatus in Frage stellen. Das Gesetz ist unveraendert beizubehalten.

Kategorien

Belegende Paragraphen

Art. 27 — II. Teil. ↗ RIS

II. Teil. Österreichs Grenzen. Artikel 27. Die Grenzen Österreichs werden wie folgt festgesetzt (vergleiche die beigefügte Karte). 1. Gegen die Schweiz und gegen Liechtenstein: Die gegenwärtige Grenze. 2. Gegen Italien: Von der Kote 2645 (Gruben-J.) ostwärts bis zur Kote 2915 (Klopaier Spitze): eine im Gelände noch zu bestimmende Linie, die über die Kote 1483 verläuft, welche sich auf der Straße von Reschen nach Nauders befindet; von dort ostwärts bis zum Gipfel der Dreiherrnspitze (Kote 3505): die Linie der Wasserscheide zwischen den Becken des Inn im Norden und der Etsch im Süden; von dort im allgemeinen gegen Südsüdost bis zur Kote 2545 (Marchkinkele): die Linie der Wasserscheide zwischen den Becken der Drau im Osten und der Etsch im Westen; von dort gegen Südosten bis zur Kote 2483 (Helmspitze): eine im Gelände noch zu bestimmende Linie, welche die Drau zwischen den Ortschaften Winnbach und Arnbach übersetzt; von dort gegen Ostsüdost bis zur Kote 2050 (Osternig), ungefähr neun Kilometer nordwestlich von Tarvis: die Linie der Wasserscheide zwischen dem Draubecken im Norden und den einander folgenden Becken des Sextenbaches, der Piave und des Tagliamento; von dort gegen Ostsüdost

Art. 1 — I. Teil. ↗ RIS

I. Teil. Völkerbundssatzung. 05.05.2023 10000044 NOR40252309

KI-Analyse · 2026-07-15 · 330 §§ im Datensatz