Einrichtung der Gerichtsbehörden
· BG · RGBl. Nr. 10/1853 zuletzt geändert durch StGBl. Nr. 47/1945 · in Kraft seit 1945-07-10
14/02 Gerichtsorganisation · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Eine Verordnung aus der Monarchie über die Einrichtung der Gerichtsbehörden. Die Gerichtsorganisation ist heute modern geregelt; der alte Bestand ist überholt.
Kategorien
Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt
Belegende Paragraphen
§ 1 — D. ↗ RIS
D. Allerhöchste Bestimmungen über die Einrichtung der Gerichtsbehörden. (Festgesetzt mit Allerhöchster Entschließung vom 14. September 1852.) §. 1. Die Oberlandesgerichte werden besetzt: 10.01.2020 10000001 NOR12000001 N1185310541Q
KI-Analyse · 2026-06-05 · 25 §§ im Datensatz